Erotikdienste hinter einer Auskunftsnummer sind gesetzeswidrig – Regulierungsbehörde sperrt erstmals eine Rufnummer Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 18.04.2013 Mit Bescheid vom 15. April 2013 hat die Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) die Sperre der Auskunftsnummer 11838 angeordnet. Ausgehend von einer Beschwerde ergaben sich begründete Anhaltspunkte, dass hinter dieser Rufnummer nicht, wie gesetzlich vorgegeben, Telefonauskunftsdienste sondern Erotikdienste angeboten werden. „Auskunftsnummer 11838“ ab sofort nicht mehr erreichbar „Diese widmungswidrige Nutzung stellt eindeutig einen schweren Verstoß gegen die Vorgaben in der einschlägigen Verordnung dar. Erotikdienste als Auskunftsdienste zu ‚tarnen’ und nicht hinter dem Rufnummernbereich (0)93 anzubieten, mag zwar fantasievoll sein, ist jedoch eindeutig unzulässig“, erklärt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Entscheidung der Regulierungsbehörde. Die TKK hat daher von der ihr per Gesetz im November 2011 erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht, in Zusammenhang mit missbräuchlicher und widmungswidriger Nutzung von Nummern eine Sperre der betroffenen Rufnummern anzuordnen. „Obwohl auch bei Auskunftsnummern eine Tarifansage vor dem Zustandekommen der Verbindung erfolgen muss und der Tarif maximal 3,63 Euro pro Minute betragen darf, waren nicht nur erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Nutzer zu befürchten, da Auskunftsnummern von Mehrwertdienste-Sperren nicht erfasst werden. Auch Kinder hätten bei Anruf der Nummer 11838 mit nicht für sie bestimmten Inhalten konfrontiert werden können“, erläutert Serentschy die vielen Aspekte widmungswidriger Verwendung von Rufnummern. „Die Rufnummer 11838 ist jedenfalls ab sofort nicht mehr erreichbar“, so Serentschy.Die RTR-GmbH bekämpft durch gezielte Maßnahmen den Missbrauch von Mehrwertdiensten zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Einen wichtigen Bestandteil stellt die Möglichkeit einer formlosen Beschwerde mittels Beschwerdeformulars dar. „Über jeden Hinweis sind wir dankbar, nur so gelingt es uns, schwarzen Schafen auf die Spur zu kommen“, sagt Serentschy abschließend.