Lycamobile bei Nummernübertragung säumig: Regulierungsbehörde könnte erstmals Genehmigung für Kommunikationsdienst entziehen

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Pressemitteilung vom: 16.12.2015

Der Telekom-Regulierungsbehörde wurde durch eine Endkundenbeschwerde bereits im September 2014 bekannt, dass bei Lycamobile Austria die Nummernübertragung (Portierung) der Handynummer nicht zu allen Mobilfunkanbietern möglich sein soll. Obwohl die Regulierungsbehörde umgehend ein Aufsichtsverfahren einleitete und Lycamobile wiederholt aufforderte, die Nummernübertragung uneingeschränkt zu ermöglichen, kam Lycamobile dieser Verpflichtung bis zum heutigen Tag nicht nach.

„Jeder österreichische Mobilfunkanbieter ist per Gesetz verpflichtet, allen Kunden auf Wunsch die Nummernübertragung uneingeschränkt einzuräumen. Die Nichtermöglichung der Rufnummernmitnahme erschwert den Anbieterwechsel und beeinträchtigt den Wettbewerb“, erläutert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, den Hintergrund.

‚Diensteabschaltung‘ ab 1. Februar 2016

„Wir haben im Sinne der Kunden alles versucht, Lycamobile zu rechtskonformem Handeln zu bewegen. Lycamobile hat nun noch bis einschließlich 31. Jänner 2016 Zeit, die Rufnummernübertragung nachweislich zu ermöglichen. Geschieht dies nicht, setzen wir die Rechte der Endkundinnen und Endkunden erstmals mit dem härtesten Instrument, das uns für solche Fälle zur Verfügung steht, durch und entziehen Lycamobile das Recht, Kommunikationsdienste anzubieten. Lycamobile muss dann den Dienst einstellen. Der Entzug der Genehmigung kommt also einer Diensteabschaltung gleich“, erklärt Gungl die Entscheidung der Regulierungsbehörde vom 9. Dezember 2015. „Den Endkunden der Lycamobile raten wir, ihre Guthaben bis zum 1. Februar 2016 aufzubrauchen und den Anbieter zu wechseln“, so Gungl abschließend.

Die Entscheidung der Regulierungsbehörde ist auf der Website unter folgendem Link veröffentlicht: www.rtr.at/de/tk/R_2_15.