Telekom-Regulierungsbehörde gibt Rahmen für Breitbandausbau vor Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Konsultation des Entscheidungsentwurfs bis Mitte März 2017Pressemitteilung vom: 07.02.2017 Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am 6. Februar 2017 einen Entscheidungsentwurf beschlossen und entwickelt damit die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich im Sinne der rasanten technologischen Entwicklung weiter.Besonderes Augenmerk hat die Behörde der weiteren Verbreitung der Vectoring-Technologie gewidmet. Diese ermöglicht es der A1 Telekom Austria AG, auch Kundinnen und Kunden in Gebieten, die noch nicht mit Glasfaserkabeln erschlossen sind, signifikant höhere Bandbreiten über das Kupfernetz anzubieten. „Ein Ziel unserer Regulierungstätigkeit ist es, den Breitbandausbau technologieneutral voranzutreiben. Von Vectoring als Brückentechnologie kann gut eine Million Haushalte profitieren, sodass auch diese in den Genuss deutlich höherer Bandbreiten kommen können”, erklärt Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Zentrale Aufgabenstellung für die Behörde: Breitbandausbau vorantreiben Der Entscheidungsvorschlag der TKK führt das bewährte Regelungskonzept fort und spiegelt die aktuellen Erfordernisse des Marktes wider. Auch die Entgelte für den Netzzugang durch Wettbewerber wurden neu ermittelt und deren laufende Überprüfung vereinfacht. Die TKK erwartet sich dadurch weitere Fortschritte beim Glasfaserausbau. „Damit kann nicht nur die Versorgungssituation im Festnetzbereich verbessert werden. Eine bessere Glasfaserinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für 5G”, so Gungl weiter.Der Entscheidungsentwurf der TKK (www.rtr.at/de/inf/Konsult_M_1_5_15_Zugang_lokal) wird bis 17. März 2017 österreichweit konsultiert. Danach wird eine Abstimmung („Koordination”) mit der Europäischen Kommission und anderen europäischen Regulierungsbehörden durchgeführt, bevor die TKK die endgültige Entscheidung fasst.