RTR-GmbH vergibt 10,3 Mio. Euro Förderungen an den Privatrundfunk sowie 2,3 Mio. Euro an den nichtkommerziellen Rundfunk

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Pressemitteilung vom: 04.01.2012

„Wir geben die Förderungen der RTR-GmbH für die kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter noch im Jahr 2011 bekannt, um die budgetären Planungen der betroffenen Antragsteller etwas zu erleichtern: Für das Jahr 2012 stehen insgesamt 12,5 Mio. Euro zur Verfügung, 10,3 Mio. Euro haben wir soeben beim ersten Antragstermin für 2012 vergeben. Von 41 Radios und 40 TV-Stationen wurden 386 Anträge eingebracht, 263 Anträge betrafen den Radiobereich, 123 den TV-Bereich“, teilt Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Medien, die Entscheidung zum ersten Antrags­termin mit. „Dass wir heuer um 30 Anträge mehr als im Vorjahr verzeichnen konnten, liegt unter anderem daran, dass neue Antrags­steller hinzu gekommen sind“, so Grinschgl weiter.

9,2 Mio. Euro für Inhalteförderung

Im Radiobereich wurden 148 Inhalte-, 94 Ausbildungs- und 21 Studien­förderungen beantragt, im TV-Bereich waren es 90 Inhalte-, 24 Ausbildungs- und 9 Qualitäts- und Reichweitenstudienförderungen. Die Förderungen verteilen sich wie folgt:

InhalteförderungAusbildungStudienSumme
TV-Bereich6.058.035,-254.305,-132.645,-6.444.985,-
Hörfunk3.162.515,-532.754,-160.566,-3.855.835,-
Gesamt9.220.550,-787.059,-293.211,-10.300.820,-

„Bei der Vergabe der Förderungen für das kommende Jahr haben wir ein noch stärkeres Augenmerk auf lokale und regionale Inhalte und Projekte und somit auf Vielfalt gelegt. Kleinere Hörfunkveranstalter mit Reichweiten unter 100.000 technisch erreichbaren Hörerinnen und Hörern, aber auch jene zwischen 100.000 und 300.000 Hörerinnen und Hörern, konnten mit nahezu 100 % ihrer beantragten Fördersummen gefördert werden“, führt Grinschgl aus.

Bei den TV-Veranstaltern erhielten kleinere lokale TV-Veranstalter, die ein oder zweimal pro Woche ein neues Informationsprogramm anbieten, etwas geringere Förderungen als jene, die täglich ein neues Programm ausstrahlen. Größere, meist landes- oder bundesweite TV-Veranstalter hingegen verzeichnen einen wesentlich höheren Aufwand und bringen meist regelmäßige Informationssendungen, vielfach auch mehrmals täglich. Die bundesweiten TV-Veranstalter bekamen daher die höchsten Förderungen aus dem Privatrundfunkfonds. Hier wiederum floss der Großteil der Förderungen in Nachrichtensendungen.

Die Detailergebnisse der Förderentscheidung werden in Kürze auf der Website der RTR-GmbH unter http://www.rtr.at/de/foe/PRRF_Fonds veröffentlicht.

Nichtkommerzieller Rundfunkfonds: Inhalteförderung überwiegt

Aus dem nichtkommerziellen Rundfunkfonds stehen für das Jahr 2012 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zum 1. Antragtermin wurden von 4 TV- und 13 Radiobetreibern 108 Anträge eingebracht. Davon entfielen 34 auf den TV- und 74 auf den Radiobereich. Im TV-Bereich wurden 9 Anträge auf Inhalte- und 24 auf Ausbildungsförderungen gestellt sowie eine Studie beantragt. Im Radiobereich wurden 34 Inhalte-, 39 Ausbildungsanträge und eine Studie beantragt.

InhalteförderungAusbildungStudienSumme
TV-Bereich680.000,-69.696,-4.000,-753.696,-
Hörfunk1.363.885,-171.527,- 1.535.412,-
Gesamt2.043.885,-241.223,-4.000,-2.289.108,-

„Die nichtkommerziellen Radios und TV-Veranstalter haben in den letzten beiden Jahren aufgrund der Förderung ihre Programme nicht nur ausbauen, sondern deutlich weiterentwickeln können. Beim Anteil der Förderungen verhält es sich ähnlich wie beim Privatrundfunkfonds: Aufgrund der im Vergleich zu den Radios schwierigeren Kostensituation wurden für den TV-Bereich die Förderungen von 25 % auf knapp 33 % für 2012 erhöht. Sowohl im Radio- als auch im TV-Bereich lag der Schwerpunkt auf der Inhalteförderung, vermehrt wurden allerdings auch Ausbildungsmaßnahmen eingereicht“, fasst Dr. Grinschgl die Förder­ergebnisse im nichtkommerziellen Bereich zusammen.

Die Details der Förderentscheidung werden in Kürze auf der Website der RTR-GmbH unter http://www.rtr.at/de/foe/NKRF_Fonds veröffentlicht.

Für beide Fonds ist – voraussichtlich im Mai 2012 – ein zweiter Antragstermin vorgesehen.

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