Fall Barcelona: Telekom-Regulator will gemeinsam mit spanischem Regulator Betrügereien verhindern Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 02.04.2014 „Bereits seit einigen Jahren schlagen in der RTR-Schlichtungsstelle immer wieder Beschwerden über Handydiebstähle in Barcelona auf, die in sehr hohen Telefonrechnungen münden. Das Problem ist uns bekannt. Die RTR-Schlichtungsstelle hat bereits mehrmals, zuletzt im Jahresbericht 2012, ausdrücklich auf diese Problematik hingewiesen“, informiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer in der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Wir gehen davon aus, dass die Diebstähle professionell organisiert sind. Das Interesse der Diebe gilt offensichtlich den SIM-Karten und der damit verbundenen Umsatzgenerierung und nicht den Endgeräten.“ RTR wird Gespräche mit der spanischen Regulierungsbehörde führen „Um diesen offensichtlich groß angelegten Betrügereien den Riegel vorzuschieben, muss man allerdings ganz oben ansetzen. Wir werden unsere internationalen Beziehungen nützen und den spanischen Regulator kontaktieren. Wir wollen klären, weshalb es in Spanien möglich ist, von einer einzigen SIM-Karte gleichzeitig zahlreiche Verbindungen abzusetzen, und etwaige Maßnahmen diskutieren bzw. anregen“, erklärt Gungl. „Ich bin zuversichtlich, dass wir bei unseren ausländischen Kollegen Gehör finden werden und eine Lösung – im Sinne der Touristen, aber auch der österreichischen Betreiber – finden können.“ Kostenexplosion durch den Aufbau vieler Gesprächsverbindungen Um in sehr kurzer Zeit das Gesprächsvolumen und damit die Kosten explodieren zu lassen, gibt es technisch mehrere Möglichkeiten. Allen ist gemein, dass gleichzeitig zahlreiche Gesprächsverbindungen aufgebaut werden und sich die Anrufzeiten vervielfachen. Die Sprachroamingverbindungen können je nach Konfiguration mit oder ohne Involvierung des Heimatnetzbetreibers aufgebaut werden. Nur in ersterem Falle könnten Warnsysteme des Heimatnetzbetreibers greifen.„Die Bestimmungen der EU-Roaming-Verordnung kommen nur innerhalb der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein zum Tragen“, ergänzt Gungl abschließend.