Ergebnisse der Presseförderung im Jahr 2013
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Im Jahr 2013 wurden bei der KommAustria 128 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.
1. Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß § 12a PresseFG 2004 haben der Österreichische Presserat und der Österreichische Medienrat des Österreichischen Journalistenclub angesucht. Dem Österreichischen Presserat wurde ein Förderungsbetrag in der Höhe von 152.000,- Euro zuerkannt. Das Ansuchen des Österreichischen Medienrates wurde mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzung der Repräsentativität abgelehnt.
2. Für die anderen Förderungsbereiche standen der KommAustria Finanzmittel in der Höhe von 10.687.000,- Euro zur Verfügung (Erfolg 2012: 10.785.800,-; Erfolg 2011: 12.375.999,30; 2010: 12.837.999,50; 2009: 12.837.999,50; 2008: 12.837.999,70; 2007: 12.827.999,80; 2006: 12.837.949,80; 2005: 12.837.950,20).
Auf die einzelnen Förderungsbereiche entfielen folgende Teilbeträge:
Förderungsart | Beträge in EUR | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
---|---|---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 3.885.000,00 | 52 | 51 |
- davon Tageszeitungen | 2.097.900,00 | 14 | 14 |
- davon Wochenzeitungen | 1.787.100,00 | 38 | 37 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 5.242.000,00 | 7 | 7 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.560.000,00 | 67 | 65 |
Selbstkontrolle/Presse | 152.000,00 | 2 | 1 |
GESAMT (inklusive Selbstkontrolle/Presse) | 10.839.000,00 | 128 | 124 |
Links
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2013
- Ergebnis der Besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III PresseFG 2004 im Jahr 2013
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Wochenzeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2013
- Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2013