Kurzbericht über das im Jahr 2013 geförderte Forschungsprojekt gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004

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Gemäß Punkt 19.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2013 sind nach Abschluss eines geförderten Forschungsprojektes gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004 ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.

Nachfolgend finden Sie den Bericht zu dem im Jahr 2013 geförderten Forschungsprojektes zum Download.

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