Ergebnis der Sonderpresseförderung gemäß § 12b PresseFG 2020
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Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf die Einnahmensituation im Bereich der Printmedien wurde mit dem 4.-COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, als außerordentliche Fördermaßnahme die einmalige Zuerkennung eines Druckkostenbeitrages in der Höhe von 3,25 Euro pro Exemplar der durchschnittlichen Druckauflage an Medieninhaber von Tageszeitungen ermöglicht.
Die KommAustria hat den Medieninhabern von 15 Tageszeitungen insgesamt 9.742.164,00 Euro zuerkannt.
Die Fördermittel wurden von der KommAustria im Mai 2020 zuerkannt und im Juni zur Auszahlung gebracht.
Die Detailergebnisse sind aus dem pdf ersichtlich.