Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2019
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Für Maßnahmen der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung standen im Jahr 2019 insgesamt 1.560.000,- Euro zur Verfügung. 60 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 wurden eingebracht.
58 Ansuchen konnte die KommAustria positiv erledigen, zwei Ansuchen mussten mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen des Abschnitts IV des Presseförderungsgesetzes 2004 abgelehnt werden.
Die Auszahlung der ersten Teilbeträge wurde Ende September abgeschlossen. Die zweiten Teilbeträge wurden im November 2019 ausgezahlt.
Ergebnis für die verschiedenen Förderungsbereiche des Abschnitts IV im Jahr 2019:
Förderart | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten | 116.370,- | 11 | 11 |
Vereinigungen der Journalistenausbildung | 608.400,- | 8 | 8 |
Auslandskorrespondenten | 200.000,- | 5 | 5 |
Leseförderung | 538.190,- | 26 | 26 |
Forschungsprojekte | 50.240,- | 4 | 3 |
Presseklubs | 46.800,- | 6 | 5 |
GESAMT | 1.560.000,- | 60 | 58 |
Die Detailergebnisse sind aus dem pdf ersichtlich.