Rundfunkmarktdefinitionsverordnung 2009 (RFMVO 2009)

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Rundfunkmarktdefinitionsverordnung 2009 – RFMVO 2009 samt erläuternden Bemerkungen

Am 30.04.2009 tritt die Rundfunkmarktdefinitionsverordnung 2009 - RFMVO 2009 gemäß § 135 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 133/2005, in Kraft.

Die Verordnung wird gemäß § 135 Abs. 2 TKG 2003 am 30.04.2009 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kund gemacht und am selben Tag im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Die Verordnung liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.

Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Rundfunkmarktdefinitionsverordnung 2009 (RFMVO 2009) wird daher nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.

Mit der RFMVO 2009 werden gemäß § 36 TKG 2003 durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden sachlich und räumlich relevanten Märkte für Rundfunk-Übertragungsdienste entsprechend den nationalen Gegebenheiten im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung festgelegt.

In dieser Verordnung wurden die Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen der §§ 128 und 129 TKG 2003 durchgeführten Verfahren der nationalen Konsultation und Koordination auf europäischer Ebene entsprechend berücksichtigt.

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