LIWEST Kabelmedien GmbH - Nicht ausschließlich Begünstigende Änderung der EB und LB "Schlaue Fiber-Kati+"
Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH).
Betreibername | LIWEST Kabelmedien GmbH |
Titel | Nicht ausschließlich Begünstigende Änderung der EB und LB "Schlaue Fiber-Kati+" |
Beschreibung | Die LIWEST Kabelmedien GmbH hat nachfolgend dargestellte, nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Vertragsbedingungen für bestimmte Bestandskunden nach § 25 TKG 2003 angezeigt. Bestandskunden mit Verträgen über das Produkt „Schlaue Fiber-Kati+“ werden auf das Produkt „Schlaue Kati streamt“ umgestellt. Ab 01.02.2020 sollen daher folgende Änderungen in Kraft treten: * Erhöhung des monatlichen Entgelts von EUR 42,90 auf EUR 46,90, zzgl unveränderter Servicepauschale iHv EUR 1,75; * „Gutschrift iHv EUR 4,- in der gesamten Mindestvertragsdauer Ihres Vertrages“; * Es gelten die aktuellen AGB FERNSEHEN und Internet u/o Telefonie der LIWEST. Die Information über die anstehenden einseitigen, nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen werden in geeigneter Form kundgemacht. Die betroffenen Teilnehmer werden von den Betreibern nach § 25 Abs 3 TKG 2003 iVm der Mitteilungsverordnung (MitV) umfassend, zeitgerecht und individuell informiert werden. |
GZ | KOA 6.400/19-063 |
Anzeigedatum | 28.11.2019 |