Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms im Versorgungsgebiet "Raum Köflach"
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Behörde | KommAustria |
Datum | 06.12.2019 |
Kategorie | Zulassungen |
Unterkategorie | Hörfunk analog |
Parteien | WESTSTEIRISCHEN KABEL-TV GmbH, Radio Austria GmbH |
GZ | KOA 1.464/19-013 |
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten „KOEFLACH 2 (Gößnitz) 107,3 MHz“ und „VOITSBERG 2 (Arnstein) 106,2 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Bezirke Voitsberg und Graz-Umgebung, insbesondere die Gebiete rund um die Städte Voitsberg und Köflach, soweit dieses durch die Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Die Anträge der Radio Austria GmbH wurden zurück- bzw. abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.