Anträge auf Erteilung einer Hörfunkzulassung (ohne vorangegangene Ausschreibung)
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Mit dem weiter unten zum Download bereitgestellten Merkblatt informiert die KommAustria über die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung einer Hörfunkzulassung (samt Zuordnung von Übertragungskapazitäten zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes) ohne vorangegangene Ausschreibung sowie den Ablauf eines solchen Verfahrens. Sie finden dort ebenfalls die im Abschnitt zum technischen Konzept erwähnte Vorlage für ein technisches Anlageblatt.
Diese Informationen enthalten jedoch keine vollständige Darstellung der Rechtsvorschriften und auch keine rechtlich verbindlichen Anforderungen, die über die allein maßgeblichen geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere das Privatradiogesetz, das KommAustria-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz) hinausgehen.