Anzeigepflichtige Fernsehprogramme
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Mit dem weiter unten zum Download bereitgestellten Merkblatt informiert die KommAustria über wesentliche Regelungen für Fernsehveranstalter, die ihre Tätigkeit der Regulierungsbehörde anzuzeigen haben. Hierzu zählen insbesondere Kabelfernsehveranstalter und Veranstalter von Web-TV. Für nähere Informationen zu Fernsehprogrammen, die einer Zulassungspflicht unterliegen, verweisen wir Sie auf die betreffenden Merkblätter. Zu beachten ist weiters, dass Kabelhörfunk im Privatradiogesetz (PrR-G) geregelt ist. Auch hierzu verweisen wir Sie auf das betreffende Merkblatt.
Diese Informationen enthalten jedoch keine vollständige Darstellung der Rechtsvorschriften und auch keine rechtlich verbindlichen Anforderungen, die über die allein maßgeblichen geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), das KommAustria-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz) hinausgehen.