Konsultation

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Konsultationsdokument
Thema:Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH über Verpflichtungen von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste im Zusammenhang mit Mindestsicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung von 5G-Netzen sowie mit Informationspflichten bei Sicherheitsvorfällen (Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 – TK-NSiV 2020)
Datum:24. 04. 2020

Die Regulierungsbehörde hat interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die TK-NSiV 2020 normiert einerseits Informationspflichten von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste bei Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, die zu beträchtlichen Auswirkungen auf den Netzbetrieb oder die Dienstebereitstellung geführt haben. Zudem regelt sie das Vorgehen der Regulierungsbehörde bei derartigen Sicherheitsvorfällen. Überdies legt sie Rahmenbedingungen einer Erstattung von Mitteilungen in Bezug auf Sicherheitsvorfälle ohne beträchtliche Auswirkungen auf Netzbetrieb oder Dienstebereitstellung fest. 

Andererseits stellt sie Anforderungen an die von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste zur Gewährleistung einer angemessenen Beherrschung der Risiken für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste und Aufrechterhaltung des diesbezüglich geeigneten Sicherheitsniveaus zu ergreifenden Mindestsicherheitsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit von 5G-Netzen auf. Hinsichtlich der Sicherheit von 5G-Netzen werden einige der Vorgaben aus dem diesbezüglichen EU-Instrumentarium („5G-Toolbox“) umgesetzt. 

Die RTR-GmbH konsultiert den vorliegenden Entwurf der TK-NSiV 2020 gemäß § 128 TKG 2003 bis 5. Juni 2020. Zur besseren Übersicht sind die Erläuternden Bemerkungen direkt nach den jeweiligen Bestimmungen zu finden. Der Entwurf steht unten zum Download bereit. 

Stellungnahmen zum Entwurf der TK-NSiV senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 5. Juni 2020 an

konsultationen@rtr.at 

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.

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