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30. 06. 2017

Die RTR veröffentlicht ihren ersten der jährlich zu veröffentlichen Netzneutralitätsberichte gemäß Art. 5 Abs. 1 TSM-VO sowie Rz. 182 – 183 der BEREC-Leitlinien zur Implementierung der TSM-VO.

Der Bericht, der spätestens mit 30. Juni 2017 zu veröffentlichen ist, gibt Auskunft über den Stand der Offenheit des Internets in Österreich im Zeitraum vom 30. April 2016 bis 30. April 2017 und darüber, ob und wenn ja welche Maßnahmen von der RTR ergriffen werden mussten, um die Offenheit des Internets in Österreich sicherzustellen. Die RTR hat bereits vor Inkrafttreten der TSM-VO Veranstaltungen zum Thema sowie bilaterale Gespräche mit den Betreibern geführt und diesen Austausch kontinuierlich weiter verfolgt. In Fällen, in denen Verstöße gegen die Netzneutralitätsregeln vorlagen, wurden im Dialog mit den Unternehmen zumeist konstruktive Lösungen gefunden und auch umgesetzt. In einigen Fällen besteht noch Diskussionsbedarf. Zum Ende der Berichtsperiode (30. April 2017) war noch keines der eingeleiteten Verfahren endgültig abgeschlossen.

Summarisch zeigen die Erfahrungen des ersten Berichtsjahres, dass die frühe Befassung mit dem Thema und die zahlreichen Diskussionen mit Stakeholdern den gewollten steuernden Effekt hatten. Die Bestimmungen zur Netzneutralität und die darauf beruhenden Leitlinien haben sich aus heutiger Sicht bislang durchaus bewährt.

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