Diskussionsveranstaltung zum Thema "Community-TV Zentrale oder dezentrale Struktur und Organisation?" Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Veranstaltung am: 10.12.2012 Am 10. Dezember 2012 fand in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Community TV statt. „Community TVs sind unabhängige, gemeinnützige, nichtkommerzielle und auf kommunikativen Mehrwert ausgerichtete Organisationen, die einen allgemeinen und freien Zugang zu Sendeflächen für Rundfunkveranstaltungen bereitstellen, um die freie Meinungsäußerung zu fördern. Als dritte Säule der Rundfunklandschaft neben öffentlichrechtlichen und privatkommerziellen RundfunkveranstalterInnen erweitern Community TVs die Meinungsvielfalt.“ (Charta für Community Fernsehen in Österreich) Der österreichische Community TV Sektor ist in den letzten Jahren im Wachsen begriffen. Neue Community TVs wurden in Linz und Salzburg gegründet, andere, teils lokale Initiativen, sind in der Gründungsphase. Da sich nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter großteils mittels öffentlicher Förderungen finanzieren, stellt sich die Frage, wie die Fördermittel am besten eingesetzt werden. In den meisten Ländern ist Community-TV regional, also nahe an den Communities, organisiert. Ein Beispiel der zentralen Organisation hingegen ist das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort wurde das Bürgerfernsehen 2009 zentralisiert. Statt einer Vielzahl Offener Kanäle gibt es in Nordrhein-Westfalen seit damals einen landesweiten Bürger-TV-Sender: nrwision. Im Rahmen der Veranstaltung vom 10. Dezember wurden in der RTR-GmbH folgende Fragen diskutiert: Welche Strukturen wären für Österreich ideal? Welche Vor- und Nachteile bringt eine Zentralisierung mit sich? Ist nicht gerade Regionalität die Stärke von Community TV? Ist lokales, also kleinräumiges, Community TV überhaupt finanzierbar? Ab wann ist nichtkommerzielles TV zu klein? Ist die derzeitige Regelung in den NKRF-Richtlinien (mindestens sieben Stunden Erstausstrahlungen wöchentlich) ausreichend? Nachfolgend finden Sie die Vorträge: Titel des VortragsVortragende Bürgerfernsehen in Nordrhein-WestfalenMechthild Appelhoff Landesanstalt für Medien Nordrhein Westfalen (LFM), Bereich Medienkompetenz und Bürgermedien Community TV - internationaler VergleichMag. Manuela Grünangerl Universität Salzburg, Abteilung Medienpolitik und Medienökonomie Community TV in Österreich - Status Quo und Perspektive Prof. (FH) Dr. Jan Krone Fachhochschule St. Pölten, Institut für Medienwirtschaft